Versuchsprotokoll

Jeder Versuchsteilnehmer gibt pro Versuch ein Protokoll beim Betreuer ab, und zwar spätestens 14 Tage nach Beendigung der Versuchsdurchführung. Liegt das Protokoll dann nicht vor, wird der Versuch nicht anerkannt und mit "5" bewertet (siehe "Wiederholung von Versuchen"). Bei der Abgabefrist wird die vorlesungsfreie Zeit über Weihnachten und Neujahr nicht mitgezählt.

Sie können den nächsten Versuch aus der Terminliste auch dann schon durchführen, wenn sie das Protokoll vom vorhergehenden Versuch noch nicht abgegeben haben. Die Frist von 14 Tagen gilt trotzdem unverändert.

Protokollinhalt

Das Protokoll soll keine ausschweifende theoretische Abhandlung zum Versuchsthema sein, und es soll auch nicht die Versuchsanleitung wiederholen. Die wichtigste Frage, die Sie sich zum Protokoll stellen sollten, lautet:

Könnte ein Kommilitone nur mit Hilfe der Versuchsvorschrift und Ihres Protokolls detailliert verstehen und wiederholen, was Sie getan und geschlussfolgert haben?

Im Protokoll sollen daher enthalten sein:

Wenn bei der Protokollabfassung Fragen auftauchen, setzen Sie sich zur Klärung bitte möglichst frühzeitig mit dem Versuchsbetreuer in Verbindung.

Protokollbewertung und Praktikumsnote

Der Betreuer (ggf. der Praktikumsleiter auf Vorschlag des Betreuers) gibt auf das Protokoll zwei Teilnoten, eine auf den Inhalt und eine auf die Form (jeweils von 1 bis 5, bei 1 bis 3 ggf. mit den Abstufungen "Komma drei", "Komma sieben"). Die Gesamtnote für den Versuch ergibt sich aus dem gewichteten Mittel dieser beiden Teilnoten, die Inhaltsnote geht dabei mit dem Faktor 3 ein. Dieses gewichtete Mittel wird auf die nächstliegende Note mit der ersten Nachkommastelle "0", "3"oder "7" gerundet, im Zweifelsfall auf die bessere der zwei Möglichkeiten. Ist die Inhaltsteilnote eine "5", ist die Protokollnote unabhängig von der Formnote ebenfalls eine "5", und der Versuch wird nicht anerkannt (siehe "Wiederholung von Versuchen").

Die Verwendung von Inhalten aus Altprotokollen für das eigene Protokoll kann ggf. als Betrugsversuch gewertet werden. Das entsprechende Protokoll wird mit "5" bewertet und der Versuch nicht anerkannt. In schwerwiegenden oder wiederholten Fällen kann das zum sofortigen Praktikumsabbruch führen, so dass ausstehende Versuche erst im nächsten Jahr nachgeholt werden können.

Die Gesamtnote für das Praktikum ergibt sich aus dem Mittelwert aller Noten auf die Versuche, das heißt in der Regel aus den 4 bzw. 8 Protokollnoten (die aus den Zwei-Tages-Versuchen zählen dabei doppelt), sowie ggf. aus zusätzlichen "5"en. Dieser Mittelwert wird auf die nächstliegende Note mit der ersten Nachkommastelle "0", "3" oder "7" gerundet, im Grenzfall auf die bessere der zwei Möglichkeiten.